In unseren vorigen Blogartikeln haben wir ausführlich über die Leistungen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe berichtet.
Heute möchten wir noch einmal „hinter die Kulissen“ blicken und aufzeigen, ab welchem Alter die „IPs“ in Anspruch genommen werden können und welche Untersuchungen sich davor anbieten, sobald die ersten Zähnchen durchbrechen.
In früheren Blogartikeln haben wir des Öfteren darüber berichtet, dass sich die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren merklich verbessert hat. Die Anzahl der an Karies erkrankten Kinder ist merklich zurückgegangen. Das ist vor allem der verbesserten Aufklärung mit den Eltern zuzuschreiben, die bereits beim Kinderarzt beginnt und dann im Kindergarten und der Schule, im Rahmen von Aufklärungs- und Vorsorgeprogrammen, fortgesetzt wird.
Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen haben einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, indem Individualprophylaxe-Untersuchungen eingeführt wurden. Diese Untersuchungen, IP1 bis IP5, dienen der Früherkennung von Zahnkrankheiten bzw. haben zum Ziel, diese durch entsprechende Vorsorge zu vermeiden. Die IP1 bis 5 werden im Zeitraum von drei Jahren durchgeführt.
Doch wie verhält es sich eigentlich, bevor der Nachwuchs das sechste Lebensjahr erreicht und diese Untersuchungen in Anspruch nehmen kann? Schließlich ist die Zahnpflege bereits ab dem ersten Zähnchen ein wichtiger Faktor – darüber haben wir in der Vergangenheit bereits berichtet.
Die erste Früherkennungsuntersuchung für Kleinkinder kann ab der Vollendung des 30. Lebensmonats stattfinden und wird, bis zum 72. Monat insgesamt drei Mal durchgeführt – jeweils einmal pro Jahr.
Hierbei wird Untersucht, ob die Zähnchen gesund sind. Aber auch potentielle Risikofaktoren, wie die Ernährung und die Zahnpflege der Milchzähne, werden ausführlich mit den Eltern besprochen und entsprechende Empfehlungen getätigt.
Neben den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, die lediglich eine Art „Grundgerüst“ darstellen, sollte jedoch die regelmäßige Entfernung von Zahnstein nicht in Vergessenheit geraten. Diese ist nicht Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen, sondern wird separat durchgeführt und stellt einen wichtigen Baustein der Mundgesundheit dar.
Wer auf regelmäßigere Vorsorge-Untersuchungen des Nachwuchses Wert legt, kann durch das Erbringen von Privatleistungen den Umfang erhöhen und die Prophylaxe an die individuellen Bedürfnisse anpassen.
Wichtig ist, dass die Zahnpflege des Nachwuchses frühzeitig und sachgemäß einsetzt. Hier sind die Eltern in der Verantwortung, das regelmäßige Zähneputzen spielerisch zur Routine werden zu lassen und – sobald das Kind die Zähne selbst putzen möchte – das Putzergebnis nochmal zu kontrollieren bzw. sorgfältig nachzuputzen.
Zudem sind regelmäßige Zahnarztbesuche und die zahnmedizinische Prophylaxe lebenslange Begleiter, an welche die Kinder frühzeitig gewöhnt werden sollten. Schließlich wirken sich gesunde Zähne positiv auf den gesamten Organismus und das Wohlbefinden aus.
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Quelle Beitragsbild: © ia_64 – Child smiling – Item ID: 3611008 – https://photodune.net/item/child-smiling/3611008
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